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20. Februar 2001: Spanisches Verfassungsgericht bestätigt religiösen Charakter der VereinigungskircheDas Verfassungsgericht in Spanien (Tribunal Constitucional) bestätigte in einem Urteil vom 20. Februar das Recht der spanischen Vereinigungskirche, sich im Justizministerium als Kirche registrieren zu lassen. In Spanien ist das Justizministerium für sämtliche Kirchen verantwortlich, während alle anderen Verbände dem Innenministerium unterstehen. Diese höchstrichterliche Entscheidung hebt mehrere frühere Urteile auf. 1993 hatte ein Verwaltungsgericht entschieden, dass die Vereinigungskirche nicht als Kirche anerkannt werden könne, weil sie (1) keine Mitgliedschaft, (2) keine Glaubenslehre, (3) keine religiösen Zeremonien habe und (4) eine mögliche Gefahr für die öffentliche Ordnung darstelle. 1996 entschied das Gericht in der nächst höheren Instanz, dass die Vereinigungskirche sehr wohl Mitglieder, einen Glauben und religiöse Zeremonien hätte, aber dennoch eine mögliche Gefahr für die öffentliche Ordnung darstelle. Dieser letzte Punkt wurde nun vom Verfassungsgericht auch noch aufgehoben. Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Die Argumente, welche die von der religiösen Gruppe ausgehenden Gefahren beweisen sollten, sind unhaltbar und widersprüchlich". Weiter heißt es: "Niemand darf auf Grund bloßer Vermutungen und Spekulationen über ein mögliches zukünftiges Verhalten und der daraus resultierenden hypothetischen Konsequenzen einer Religionsgemeinschaft ihre Rechte aberkennen". Die großen Tageszeitungen El Pais, El Mundo und ABC berichteten in ihren Ausgaben vom 22. Februar ausführlich über das Gerichtsurteil. In der offiziellen Internetseite des Verfassungsgerichts unter der Adresse www.tribunalconstitucional.es ist das Urteil im Originaltext veröffentlicht. Eine offizielle Übersetzung ins Englische kann im Word-Format abgerufen werden. |
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15.11.2003 |