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Petition
der Vereinigungskirche Deutschland e.V.
zur Beendigung der Diskriminierung einer religiösen Minderheit
24. August 1998
I. Die Vereinigungskirche heute - wir über uns
A) Die Entwicklung der Vereinigungskirche in den letzten 20 Jahren
Das Angebot der Vereinigungskirche
B) Richtigstellung unberechtigter Vorwürfe gegenüber der Vereinigungskirche
Die Demokratie - ein Geschenk Gottes
Verweigerung der Einreise für Rev. Moon und seine Frau Hak Ja Han
Verlust der Gemeinnützigkeit, unhaltbare Begründung durch das Gericht
Diskriminierende Informationen über die Vereinigungskirche in öffentlichen Schulen
Öffentliche Räume werden verweigert
Kinder in Kindergärten und Schulen
Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Mitglieder verweigert
Verweigerung der Unterstützung der städtische Mittel für eine Krabbelstube in Gießen
B) Gesellschaftliche Ausgrenzung und Diskriminierung
C) Die Rolle der Amtskirchen und der Medien bei der Diskriminierung religiöser Minderheiten
I. Die Vereinigungskirche heute - wir über uns
Die Vereinigungskirche wurde am 1. Mai 1954 in Seoul / Süd-Korea von Rev. Sun Myung Moon gegründet. Ihre Entwicklung kann nur bei genügender Berücksichtigung der historischen Zeitumstände verständlich werden. Bei dieser neuen religiösen Bewegung handelt es nicht um eine Religion aus der Retorte, die theoretisch konzipiert und dann umgesetzt wurde.
Hält man sich die Umstände bei ihrer Entstehung vor Augen, so waren sie geprägt von der Erfahrung zweier furchtbarer Weltkriege, die eine Fortsetzung im Korea-Krieg fanden. Es bestand die Gefahr einer weltweiten atomaren Apokalypse. Die Welt war voller Spaltungen und Diskriminierungen. Demzufolge kam es den ersten Mitgliedern nicht darauf an eine Organisation oder eine Kirche zu gründen, sondern sich für den Frieden auf Erden zu engagieren, wie er in allen großen Weltreligionen verheißen ist. Sie wollten ernst machen mit der Erkenntnis, daß Gott als Schöpfer und Eltern aller Menschen seine Kinder geschwisterlich zusammenleben sehen möchte. Als unablässige Voraussetzung hierfür muß die große Entfremdung zwischen Gott und Mensch überwunden werden, da sonst der Mensch nicht zum Menschen finden kann. Der Mensch muß Gott als Eltern erkennen, um den Mitmenschen als Bruder und Schwester akzeptieren zu können. Dieses Anliegen bildete von Anfang an ein zentrales Element der Vereinigungskirche und steht auch heute noch im Mittelpunkt.
War es auf der einen Seite gelungen, in einzigartiger Weise Menschen aus den unterschiedlichsten Religionen, Rassen und Kulturen zu gewinnen, um an dieser Idee mitzuarbeiten, so rief doch andererseits dieses Phänomen - und das ist nicht verwunderlich - bei etablierten Religionen und Ideologien Widerspruch und Ablehnung hervor. Bisherige Beschreibungen der Vereinigungskirche seitens ihrer Kritiker waren notwendigerweise unvollständig und subjektiv. Oft waren es geschichtliche Momentaufnahmen, die tendenziöse Fehlinterpretationen enthielten. Neue Religionen wurden noch nie mit offenen Armen empfangen. Es sei in Erinnerung gerufen, daß selbst noch in den 50er Jahren Eheschließungen zwischen Katholiken und Protestanten völlig undenkbar waren und Ökumene zu der Zeit noch ein echtes Fremdwort war. Von daher ist es verständlich, daß die Vereinigungskirche in ihrer Anfangszeit auf Ablehnung stieß. Nicht verständlich ist, daß man heute noch an dieser Haltung festhält, obwohl in der religiösen Szene eine Entwicklung zu mehr Toleranz stattgefunden hat. Hätten die Kritiker mehr an die Geschichte ihrer Religionen gedacht, hätten sie eine Reihe von Parallelen zu den Anfängen der Vereinigungskirche entdecken können. Jede der großen Religionen "hat als Minderheit, als Sekte´ begonnen, und bei keiner war vorhersehbar, daß sie einmal den Gang der Menschheitsgeschichte beeinflussen würde."
A) Die Entwicklung der Vereinigungskirche in den letzten 20 Jahren
Während in den 60er und 70er Jahren Straßenmission und Wohngemeinschaften (Zentren) üblich waren, hat sich seitdem ein grundlegender Wandel vollzogen. Zum einen ist der größte Teil der Mitglieder verheiratet und lebt in Familien, zum anderen proklamierte Rev. Moon zu Beginn der 80er Jahre die Heimkirchenarbeit. Die Weitergabe der Lehre durch Missionsteams stand besonders in der Anfangszeit im Mittelpunkt der Aktivitäten. Seit dem Beginn der Heimkirchenarbeit fordert Rev. Moon die Mitglieder jedoch verstärkt auf, sich dienend in ihrer Umgebung einzubringen, um dort für die Liebe Gottes Zeugnis abzulegen. Das Ziel eines Mitglieds der Vereinigungskirche ist die im Alltag gelebte Religiosität.
Mitglieder der Vereinigungskirche engagieren sich im sozialen und karitativen Bereich. Zum Beispiel beteiligten sich Mitglieder an Sammlungen für Krankenhäuser und Schulen in der GUS, für ein Behindertenheim in Ungarn, für Kinder aus dem Kriegsgebiet des ehemaligen Jugoslawien u.a.
Die meisten Mitglieder sind inzwischen verheiratet und haben Familien gegründet. Werte wie eheliche Treue, Liebe zu den Kindern und Achtung vor dem Alter werden als Basis für Frieden betrachtet und sind ein vitaler Beitrag für eine positive gesellschaftliche Entwicklung.
In der Vereinigungskirche Deutschland e.V. gibt es aktive und fördernde Mitglieder. Die Zahl der aktiven Mitgliedschaft beträgt ca. 850, die Zahl der fördernden Mitgliedschaft ca. 350. Die gegenwärtig stärkste demographische Gruppe besteht aus Männern und Frauen im Alter von 30 bis 45 Jahren, die zu mehr als 80% verheiratet sind und Kinder haben. Die Mehrzahl der Mitglieder lebt als Familie mit Kindern, wobei ein Elternteil oder beide Elternteile berufstätig sind. Die Kinder der Mitglieder gehen in kirchliche, kommunale oder private Kindergärten. In der Schule nehmen sie meist am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teil.
Das Angebot der Vereinigungskirche
a) Kultus
| Sonntagsgottesdienste | |
| Gebetsandachten | |
| Festtage: Gottestag, Elterntag, Kindertag und Tag aller Dinge (der Schöpfung) sind z.B. hohe Feiertage der Vereinigungskirche | |
| Sakramente: |
Die Segnung ist eine Zeremonie zur Heiligung der Ehe und zugleich ein Akt der Versöhnung mit Gott, beruhend auf dem Versprechen der ewigen Treue und Liebe dem Partner und Gott gegenüber.
Die Zeremonie zur Heiligung der ehelichen Liebe, wodurch die Sexualität des Menschen als heiliger Akt gewürdigt wird.
Die 8-Tage-Zeremonie nach der Geburt eines Kindes, wodurch die Eltern ihre Bereitschaft bezeugen, ihre Kinder zu verantwortungsbewußten Mensch zu erziehen und dafür Gottes Hilfe erbitten.
Die Seung-Hwa-Zeremonie beim Tod eines Mitgliedes - vergleichbar mit der Beerdigungszeremonie in anderen Religionen.
b) Seelsorge: Lebens- und Familienberatung
c) Vorbereitungs- und Weiterführungsseminare für Ehe und Familie
d) Seminare und Studiengruppen zu den Göttlichen Prinzipien (die Lehre der Vereinigungskirche), zur Bibel und anderen religiösen Schriften
e) Arbeitskreise, Vorträge und Diskussionsveranstaltungen zu theologischen, philosophischen und pädagogischen Themen
f) Familienfreizeiten, Kinderfreizeiten.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Aktivitäten der Vereinigungskirche ist die interreligiöse Arbeit. Die Verständigung zwischen den Religionen und das Streben nach Religionsfrieden als unverzichtbarem Beitrag zum Weltfrieden spielte für Rev. Moon und die Mitglieder der Vereinigungskirche von Anfang an eine wichtige Rolle, da nach ihrem Verständnis in allen Religionen die Suche des Menschen nach Gott zum Ausdruck kommt.
Der Dialog mit den anderen religiösen Gemeinschaften wird insbesondere von folgenden Organisationen getragen:
- IRF (International Religious Foundation - Internationale Religionsstiftung),
- IRFWP (Interreligious Federation for World Peace - Interreligiöse Föderation für Weltfrieden). Letztere wurde am 27. 8. 1991 in Seoul in Korea gegründet. Zu der Gründungsversammlung kamen Leiter großer Religionen, einschließlich des Hinduismus, Buddhismus, Islam sowie christlicher Gemeinschaften. Zum Beirat der IRFWP zählten u.a. Erzbischof Mar Gregorius aus New Delhi (ein ehemaliger Präsident des Weltkirchenrates in Genf), Sheikh Ahmad Kuftaro (Großmufti von Syrien) und Prof. Ninian Smart aus Santa Barbara/Kalifornien, einer der renommiertesten Religionswissenschaftler der heutigen Zeit.
Ein besonderes Beispiel sei hier angeführt: 1991 gab die IRF (s.o.) eine über 900 Seiten starke, vergleichende Anthologie heiliger Texte aus den verschiedensten Religionen unter dem Titel "World Scripture" heraus. Es ist einmalig, daß eine junge Religionsgemeinschaft wie die Vereinigungskirche durch ein so aufwendiges Projekt ihre Wertschätzung anderen Religionen gegenüber zum Ausdruck bringt.
Die Offenheit anderen Religionsgemeinschaften gegenüber kommt auch dadurch zum Ausdruck, daß die Vereinigungskirche von ihren Mitgliedern nicht verlangt, ihre Mitgliedschaft in einer anderen Kirche oder Religionsgemeinschaft zu beenden. Sogar das höchste Sakrament der Vereinigungskirche, die Segnung, kann heute Ehepaaren aus allen Religionsgemeinschaften gespendet werden, ohne daß diese ihre Religionszugehörigkeit wechseln müssen.
Beitrag zur Verwirklichung der Menschenrechte
ICRF (Internationale Koalition für Religionsfreiheit) ist eine nicht profitorientierte und überkonfessionelle Organisation, die sich unabhängig von Rasse, Religion, Nation und Geschlecht weltweit für die Verwirklichung der Menschenrechte, im speziellen der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit einsetzt. Sie hat ihre Wurzeln in einer amerikanischen Initiative (ACRF), die 1983 von führenden Vertretern christlicher Kirchen in Amerika wie z.B. Josef Page und Robert Grant ins Leben gerufen wurde. 1997 entwickelte sich daraus mit Unterstützung von Mitgliedern der Vereinigungskirche die International Coalition for Religion Freedom (ICRF). Gefördert wird diese Initiative von Vertretern unterschiedlicher Konfessionen, Menschenrechtsorganisationen, Wissenschaftern, Politikern und Personen des öffentlichen Lebens.
Stärkung der Familie in der Gesellschaft
Im Mittelpunkt der Lehre der Vereinigungskirche steht die auf Gott bezogene Familie. Mit der Segnung will die Vereinigungskirche zur Stabilisierung und Stärkung der Familie über ihre eigene Mitgliedschaft hinaus beitragen. In Segnungszeremonien weihen die teilnehmenden Paare ihre Beziehung Gott auf der Basis von Treue und Liebe. Sinn und Zweck der Segnung ist es, in der Ehe und in der Familie den Zugang zum Erlebnisbereich ursprünglicher, ungetrübter, göttlicher Liebe zu eröffnen. Die Segnung ist das Sakrament der Erlösung. Sie öffnet das Tor zu einer Neugeburt des Menschen aus Gott. Als Ausdruck der Liebe Gottes ist sie Sein Geschenk an den Menschen.
Im Jahre 1992 wurde die Segnung erstmals auch Paaren gespendet, die nicht Mitglieder der Vereinigungskirche waren. Seit der Segnung im November 1997 führt das Ehepaar Moon die Zeremonien gemeinsam mit Leitern aus anderen Religionen durch. Pastoren anderer Kirchen und Leiter anderer Religionen spenden die Segnung, die am Anfang nur den Mitgliedern der Vereinigungskirche als heiligstes Sakrament vorbehalten war, ihren eigenen Gemeinden. Diese Entwicklung macht deutlich, daß es Übereinstimmung zu ethischen Fragen und zur Wichtigkeit der Familie in fast allen Religionen jenseits theologischer Differenzen gibt.
Ziel dieser wie auch anderer Aktivitäten ist nicht die Stärkung der Institution Vereinigungskirche, sondern daß Gott den Zugang zum Herzen der Menschen ermöglicht wird; Seine Liebe soll in den zwischenmenschlichen Beziehungen praktiziert werden. Dazu sagt Rev. Moon: "Gottes unveränderliches Ziel ist die Verwirklichung der Welt wahrer Liebe. ... Gott und die Welt bestehen nicht aufgrund der Religion. Religion wurde ins Leben gerufen, damit der Wille Gottes, die Wiederherstellung ursprünglicher wahrer Liebe und der Welt wahrer Familien, erfüllt werden kann." In diesem Zusammenhang gründete das Ehepaar Moon am 1. August 1996 in Washington die Familien-Föderation für Weltfrieden und Vereinigung (FFWV). Die FFWV will die Familie als moralisches Zentrum der Gesellschaft stärken, weil das gesellschaftliche Wohlergehen davon abhängt. Wenn sich für dieses Anliegen verschiedene Kräfte unserer pluralistischen Gesellschaft zusammentun, wird die Familie als Baustein des Reiches Gottes ihre ursprüngliche Bedeutung wiedererlangen.
Die Vereinigungskirche hat sich in den letzten 20 Jahren verändert und weiterentwickelt. Die Berichterstattung in den Medien hat leider kaum davon Kenntnis genommen und liefert der Öffentlichkeit ein seit den 70er Jahren übliches Zerrbild.
Durch ständiges Wiederholen von falschen Behauptungen wurden vermeintliche "Fakten" geschaffen, die niemand mehr in Frage zu stellen wagt. Geschieht dies aber doch, so werden die betreffenden Wissenschaftler oder Journalisten als "Sekten-Sympathisanten" diskreditiert. Ihre Chancen, veröffentlicht zu werden, tendieren gegen Null.
Die Demokratie - ein Geschenk Gottes
Ein immer wiederkehrender Vorwurf ist, daß Rev. Moon die Weltherrschaft anstrebe. Diese Unterstellung beruht auf Vermutungen und wird durch sinnentstellte Zitate untermauert, die der eigentlichen Lehre widersprechen.
Wie die katholische, lutherische und reformierte Kirche macht auch die Vereinigungskirche Aussagen zum Staatsverständnis, deren Ansätze in den Göttlichen Prinzipien deutlich werden. Diese Aussagen stellen den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat keineswegs in Frage, sondern sehen im Gegenteil in ihm das Muster für die ideale Welt: "Das politische System dieses Zeitalters wurde durch die Französische Revolution wiederum in drei Machtbereiche geteilt - Legislative, Exekutive und Judikative (...)." Indem die politischen Parteien "das verfassungsmäßige politische System der Demokratie errichteten, konnten sie das Muster des Systems einer idealen Welt verwirklichen." (Die Göttlichen Prinzipien, S. 507) Und des weiteren: "(Die) Trennung der drei Machtbereiche (ist) die von der himmlischen Seite geplante ideale Gesellschaftsstruktur." (Die Göttlichen Prinzipien, S. 506)
Rev. Moons Verständnis von Demokratie drückt sich auch in folgendem Zitat aus: "Was ist Demokratie? Ich möchte, daß ihr eines klar versteht, es ist ein Geschenk Gottes."
An anderen Stellen erläutern die Göttlichen Prinzipien, daß sich religiöse Wahrheitsansprüche und Ziele nicht ohne Mitwirkung jedes einzelnen Menschen oder sogar gegen ihn realisieren lassen. So wird betont, daß jeder Mensch für sich den Weg zur Wahrheitserkenntnis zurückzulegen hat. Erst danach treffen sich "alle Menschen als Brüder und Schwestern am gleichen Bestimmungsort" und es entsteht eine Welt, "in der die gesamte Menschheit eine große Familie bildet mit Gott als Mittelpunkt." (Die Göttlichen Prinzipien, S.18 f)
Es ist des weiteren die Tatsache anzuführen, daß Rev. Moon niemals ein politisches Amt angestrebt hat. Es gibt auch nicht das geringste Anzeichen dafür, daß er diesen Grundsatz in seinem hohen Alter aufgeben wird. Er hat keinerlei politische Programme entworfen.
Führungsstil und Hierachien in der Vereinigungskirche
Eine weitere Unterstellung ist, daß die Kirche totalitär geführt werde und es keinen Freiraum für individuelle Entfaltung gäbe.
Rev. und Frau Moon werden in der Vereinigungskirche als Gründer und Oberhaupt, sowie als die Begründer der "Wahren Elternschaft" respektiert. Ihr Autorität in Fragen der Lehre wird allgemein anerkannt. Diese Lehre beinhaltet, daß jeder einzelne Mensch mit Freiheit und Verantwortung ausgestattet ist und daß sich Gottes Ziele nur auf der Basis der freiwilligen Mitarbeit des Menschen realisieren lassen. Dieses Prinzip wird auch von Gott selbst nicht verletzt. Daher konnte Gott die Abkehr des Menschen, den Sündenfall, nicht verhindern. Ebenso kann das Böse in der Welt ohne die freiwillige Mitarbeit des Menschen nicht beendet werden: "Da Gott die Welt in Übereinstimmung mit seinen Prinzipien schuf und seine Vorsehung nach den gleichen Prinzipien durchführt, konnte er nicht in den Fall der unvollkommenen Menschen (...) eingreifen" (Göttliche Prinzipien, S.123f). Würden Rev. Moon und seine Frau dieses göttliche Prinzip verletzen, würden sie sich in den Augen der Mitglieder disqualifizieren und ihre innere Autorität verlieren. Ihr Ansehen in der Vereinigungskirche beruht auf ihrer Integrität. Ihr Einsatz für Gott und ihre Mitmenschen gilt den Mitgliedern als Vorbild; ihre Lehre und ihre Ansprachen dienen als Quelle der Inspiration.
Entsprechend dem Gottes- und Menschenbild der Vereinigungskirche ist die letzte Instanz für jeden Einzelnen das eigene Gewissen, nicht die Kirche oder Rev. Moon. Der Mensch ist ein mit freiem Willen ausgestattetes Wesen. Selbst Gott kann den Menschen nicht fremdbestimmen! Andernfalls gäbe es auch keine religiöse Vielfalt. Dieses Verständnis macht die Vereinigungskirche dialogfähig nach innen und nach außen.
Stellungnahmen zu einigen weiteren Vorwürfen
Mit dem Begriff "Wirtschaftsimperium" werden immer wieder Ängste geschürt. Es fällt auf, daß man zwar von einer Religion erwartet, daß sie sich sozial-karitativ und ideell engagiert, doch sobald sie sich um die erforderlichen finanziellen Mittel bemüht, wird diese Tätigkeit als rein wirtschaftliches Streben dargestellt.
Die Vereinigungskirche Deutschland verfolgt religiöse Ziele, aber keine politischen oder wirtschaftlichen. Dies bestätigen auch eine Reihe wissenschaftlicher Arbeiten.
Kritiker der Vereinigungskirche unterscheiden oft nicht zwischen beruflichen Aktivitäten von Mitgliedern und Aktivitäten der Vereinigungskirche selbst. So werden beispielsweise private Geschäftstätigkeiten zur Bestreitung des Lebensunterhalts unzulässigerweise dem Besitzstand der Vereinigungskirche zugerechnet. Würde man in gleicher Weise die privaten Unternehmen aller Katholiken der katholischen Kirche oder gar dem Papst zuordnen, käme man auf eine astronomische Summe.
Unzutreffend ist des weiteren die immer wieder vorgebrachte Behauptung, daß sich die Vereinigungskirche allgemein und ausschließlich durch sogenanntes "Fundraising" finanziere. Hier in Deutschland z.B. finanziert sich die Vereinigungskirche durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. In Amerika ist es allgemeine Praxis, daß Kirchen und andere gesellschaftliche Organisationen, auf verschiedene Arten und Weisen "Fundraising" betreiben. Diese landesübliche Methode der Finanzierung wird auch von der amerikanischen Vereinigungskirche praktiziert.
Die daraus konstruierten Vorwürfe der "Ausbeutung" von Mitgliedern sind jedoch unhaltbar.
Die meisten dieser Vorwürfe beziehen sich zum großen Teil auf Berichte von wenigen ehemaligen Mitgliedern und deren Erfahrungen, die sie in den 70er Jahren in Amerika gemacht hatten. Zu diesen ehemaligen Mitgliedern läßt sich sagen, daß sie alle gewaltsam zur Aufgabe ihres Glaubens gebracht wurden. Diese gewaltsame Methode der Glaubensaustreibung wird als "Deprogramming" bezeichnet. Die damit einhergehende Freiheitsberaubung ist strafbar. Die einzige Möglichkeit der "Deprogrammer", straffrei zu bleiben, besteht darin, das Opfer zum "Komplizen" zu machen, so daß es schließlich seine Peiniger als "Retter" ansieht und nicht anzeigt. Die Glaubwürdigkeit solcher Erfahrungsberichte ist daher mehr als fraglich.
Summa summarum soll mit diesen Vorwürfen der Vereinigungskirche abgesprochen werden, eine echte Religion zu sein. Bei der Beschreibung der Vereinigungskirche wird oft ignoriert, daß sie eine Religion ist, die auf der Basis einer auf Gott ausgerichteten Lehre gegründet wurde.
Die bisher vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigen die Vorwürfe nicht, insbesondere das Gottes- und Menschenbild der Vereinigungstheologie wird von denen positiv hervorgehoben.
In der "Encyclopedia of Religion" heißt es über die Vereinigungstheologie: "Unification theology is one of the most comprehensive to be produced by a contemporary new religion."
Dr. Paul Schwarzenau, Prof. emer. für evangelische Theologie und Religionswissenschaft, meint zum Gottesbild der Vereinigungskirche: "Das ist ein Gottesbild, wie es der Würde des Menschen erst voll entspricht und dem modernen Menschen, der auf Partnerschaft und Demokratie angelegt ist, angemessen ist."
Die Vereinigungstheologie stimmt überein mit christlichen Vorstellungen vom Menschen als einem von Gott erschaffenen Wesen, das über Freiheit und Verantwortung verfügt.
Die Göttlichen Prinzipien gehen davon aus, "daß der Mensch nur Vollkommenheit erreichen kann, indem er aus freiem Willen heraus seinen Teil der Verantwortung erfüllt, wobei nicht einmal Gott eingreifen kann. Daher liegt das Streben nach Freiheit in der ursprünglichen Natur des Menschen. Die ursprüngliche Natur des Menschen strebt nach Unabhängigkeit seiner Persönlichkeit, da er geschaffen war, um als vollkommen unabhängige Persönlichkeit aus freiem Willen heraus seinen Teil der Verantwortung zu erfüllen, Vollkommenheit zu erreichen und eins zu werden mit Gott." (Die Göttlichen Prinzipien, S. 491)
Die Veröffentlichungen der Medien, der Politik und der Amtskirchen über die Vereinigungskirche beruhen in der Regel nicht auf sachlich-offener und objektiv-wissenschaftlicher Recherche. Viele Publikationen sind oberflächlich und reißerisch. Sie enthalten Un- und Halbwahrheiten und lassen bereits in ihrer Terminologie jede Achtung vor den religiösen Überzeugungen der Mitglieder der Vereinigungskirche vermissen. Häufig wird die Vereinigungskirche unzutreffenderweise mit einer Reihe ganz andersgearteter Gemeinschaften in einen Topf geworfen. Daraus resultieren völlig undifferenzierte Vorwürfe und unhaltbare Verurteilungen.
Die bestehenden Beziehungen zwischen Staat und Kirche, wie sie aus geschichtlichen Gründen hier in Deutschland vorhanden sind, veranlaßten den Staat auf Drängen von kirchlichen Kreisen und den "Anti-Sekten-Vereinen", die übrigens über lange Zeit in rechtswidriger Weise finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite erhielten, schon bald, sich in der Auseinandersetzung mit den Neuen Religiösen Bewegungen (NRB) helfend auf die Seite der etablierten Kirchen zu stellen.
Völlig unverständlich ist es, daß qualifizierte und wissenschaftlich fundierte Stellungnahmen sowie empirische Untersuchungen über die Vereinigungskirche, die zu anderen Ergebnissen als manche medienwirksame "Sektenexperten" gekommen sind, nur sehr selten berücksichtigt werden. Dazu gehören verschiedene sozial- und religionswissenschaftliche bzw. theologische Studien sowie sogar von der Bundesregierung in Auftrag gegebene wissenschaftliche Untersuchungen.
A) Entscheidungen und Handlungen staatlicher Einrichtungen, durch die die Mitglieder der Vereinigungskirche diskriminiert und in ihren Grundrechten verletzt wurden
Verweigerung der Einreise für Rev. Moon und seine Frau Hak Ja Han
Im November 1995 verbot die deutsche Regierung den Leitern der internationalen Vereinigungskirche, Rev. Sun Myung Moon und seiner Frau Hak Ja Han, die Einreise nach Deutschland und betrachtete sie u. a. als eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Rev. und Frau Moon hatten sich zuvor bereits mehrmals in Deutschland aufgehalten, ohne daß sich je Anhaltspunkte für derartige Befürchtungen ergeben hatten. Die Einreiseverweigerung entbehrt jeder sachlichen Grundlage.
Durch diese staatliche Maßnahme werden die Rechte des Ehepaares Moon aus Artikel 9, Abs. 1 EMRK mißachtet. Sie werden in ihrer Religions- und Bekenntnisfreiheit begrenzt, da sie durch das Einreiseverbot seitens der Bundesrepublik daran gehindert werden, sich als religiöse Oberhäupter an ihre Mitglieder zu wenden. Die Beschränkung der Religions- und Bekenntnisfreiheit ist nur dann zulässig, wenn die Beschränkungen zum einen in einem Gesetz vorgesehen sind und zum anderen in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder für den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sind. All dies ist vorliegend nicht der Fall. Darüberhinaus veranlaßte das Bundesministerium des Inneren die Ausschreibung der Eheleute Moon im SIS (Schengener Inforamtionssystem), wodurch ihnen zudem die Einreise in die Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens verweigert wird.
Außerdem werden die Mitglieder der Vereinigungskirche in Deutschland in gravierender Weise in ihren Grundrechten (Art. 4 und Art. 2 GG) verletzt. Die grundrechtliche Freiheit auf ungestörte Religionsausübung ermöglicht nicht nur die Abhaltung von Gottesdiensten und Versammlungen. Vielmehr schützt Art. 4 GG auch das Recht einer Gemeinschaft, den Glauben ihrer Mitglieder zu pflegen und zu fördern. Dies geschieht in der Vereinigungskirche wie bei zahlreichen anderen Religionsgemeinschaften durch von einem religiösen Oberhaupt (Rev. Moon und seine Frau Hak Ja Han) vermittelte geistliche Betreuung und Führung der Kirchenmitglieder. Lokale Versammlungen mit dem geistigen Oberhaupt dienen damit der Verkündung und Vertiefung des Glaubens der Mitglieder. Für die gläubigen Menschen ist deshalb das persönliche Treffen ihres geistlichen Oberhauptes - seine physische Präsenz vor Ort - von größter emotionaler und spiritueller Bedeutung. Dies machen beispielsweise die Bilder und Fernsehaufnahmen von zahlreichen weltweiten Reisen des Papstes immer wieder auf das eindringlichste deutlich. Indem die Bundesrepublik Deutschland den Eheleuten Moon die Einreise verweigerte nahm sie den Mitgliedern der Vereinigungskirche die Möglichkeit sich in ihrer Gemeinde mit ihrem religiösen Oberhaupt zu treffen und damit ein wichtiges Element ihres Glaubens zu praktizieren. Es wurde damit in rechtswidriger Weise in den Kernbestand der Religionsausübungsfreiheit der Vereinigungskirche eingegriffen.
Herausgabe einer Broschüre im Auftrag des BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), die die Vereinigungskirche in unzulässiger Weise diskreditiert
Viele politische Stellen lassen die verfassungsmäßig gebotene Neutralität und die notwendige Sachlichkeit vermissen. Vorläufiger Höhepunkt ist die im Auftrag des BMFSFJ im Dezember 1996 herausgegebene Broschüre "Die Mun-Bewegung". Sie enthält eine Vielzahl falscher Behauptungen, grober Unwahrheiten, verzerrter Darstellungen und unzulässiger Wertungen, von denen bereits zwei im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes widerlegt wurden in widerlegt wurden. Diese Broschüre diskreditiert die Vereinigungskirche und ihre Mitglieder in hohem Maße. Sie werden in der öffentlichen Meinung herabwürdigt und verächtlich gemacht. Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß die Broschüre des BMFSFJ in der vorliegenden Fassung gemäß zweier Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln (AZ: 19 L 378/97, S. 6 "Durch diesen zweifellos diskriminierenden Vorwurf wird die Ehre des Antragstellers verletzt..." und AZ: 10 L 379/97) nicht weiterverbreitet werden darf, es sei denn, die entsprechenden Textstellen sind geschwärzt. Der Beschluß lautet: "Bis zur erstinstanzlichen Entscheidung des Klageverfahrens ist ihr deshalb vorläufig zu untersagen, eine solche Behauptung - in welcher Form auch immer - weiter selbst aufzustellen und öffentlich zu verbreiten oder solches durch Organe bzw. nachgeordnete Behörden geschehen zu lassen" (ebd., S. 8).
Um den gewaltigen Schaden, den die in einer Auflage von über 200.000 (zweihunderttausend) Exemplaren und mit dem Stempel der Bundesregierung verbreiteten Anschuldigungen angerichtet haben, wieder aus der Welt zu schaffen, fehlen den Mitgliedern der Vereinigungskirche die erforderlichen Mittel. Es ist unverantwortlich, daß die Bundesregierung loyale Staatsbürger in einer derartigen Weise stigmatisiert.
Die ausführliche Stellungnahme der Vereinigungskirche (Diskriminierung einer religiösen Minderheit) zu der oben genannten Broschüre ist der Petition beigefügt.
Verlust der Gemeinnützigkeit, unhaltbare Begründung durch das Gericht
Die Rechtsstreitigkeit um die Gemeinnützigkeit der Vereinigungskirche vermittelte den Eindruck, daß die involvierten staatlichen Stellen ihr ins Auge gefaßtes Ziel - hier die Aberkennung der Gemeinnützigkeit - unter allen Umständen erreichen wollten. Vorwürfe, die gegen die Vereinigungskirche zunächst vorgebracht und dann von der Vereinigungskirche widerlegt wurden, wurden solange durch neue ersetzt, bis das angestrebte Ergebnis erreicht wurde. Schließlich stützte das Hessische Finanzgericht sein Urteil (AZ: I B 16/91) auf eine völlig unhaltbare Fehlinterpretation der "Göttlichen Prinzipien" (Lehrbuch der Vereinigungskirche). Es erklärte sich einfach selbst zum Sachverständigen in theologischen Fragen und ignorierte völlig das Glaubensverständnis der Vereinigungskirchen-Mitglieder sowie Stellungnahmen von Religionswissenschaftlern. Auf diese Weise machte es unhaltbare Fehlinterpretationen von Glaubensinhalten zur Urteilsgrundlage. Der Bundesfinanzhof hat unverständlicherweise die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision abgelehnt, da er dem Fall keine grundsätzliche Bedeutung beimaß (AZ: I B 16/91).
Diskriminierende Informationen über die Vereinigungskirche in Öffentlichen Schulen
Gemäß den Lehrplänen der Schulen werden einseitige Informationen über die Vereinigungskirche und andere religiöse Minderheiten verbreitet. Im verwendeten Lehrmaterial, wie die oben erwähnte Broschüre des BMFSFJ wird das Selbstverständnis der Vereinigungskirche meist nicht berücksichtigt. Dabei stützen sich die Lehrkräfte u. a. auf Veröffentlichungen staatlicher Stellen. Kinder von Mitgliedern der Vereinigungskirche und auch anderer Neuer Religiöser Gruppen werden dabei hohem Druck ausgesetzt und in einen inneren Konflikt gestürzt, da der Glaube ihrer Eltern herabgewürdigt wird. Während die etablierten Kirchen ihre Vorstellungen den Schülern bis zu 13 Jahre lang im Religionsunterricht vermitteln dürfen, gibt es für die kleinen religiösen Gemeinschaften nichts vergleichbares. Eine faire und ausgewogene Behandlung dieser Gruppen wäre deshalb das mindeste, was in unserer pluralistischen Gesellschaft sichergestellt werden müßte.
Statt dessen gibt es auch heute noch Vorfälle wie den folgenden: Als im Februar 1997 Mitglieder der Vereinigungskirche ihr Kind in der Grundschule Berlin-Zehlendorf anmeldeten, verteilte die Schulleitung an alle Eltern ein Flugblatt, mit dem sie alte Vorurteile (verwendet wurde ein Flugblatt aus dem Jahre 1985) verbreitete und damit die Diskriminierung der Kinder vorprogrammierte.
Öffentliche Räume werden verweigert
Immer wieder kam und kommt es vor, daß die Anmietung von öffentlichen Räumen unter Hinweis auf die Verbindung zu Rev. Moon verweigert wurde/wird. Als Beispiel sei die Ablehnung der Nutzung der Räumlichkeiten des Zoo-Gesellschatfshauses in Frankfurt am Main im November 1995 erwähnt.
Kinder in Kindergärten und Schulen
Kindern wurde wegen der Mitgliedschaft ihrer Eltern in der Vereinigungskirche die Aufnahme in kirchliche Kindergärten verweigert, andere mußten den Kindergarten verlassen, nachdem die Mitgliedschaft in der Vereinigungskirche bekannt geworden war. Auch bei weiterführenden, konfessionell gebundenen Schulen stellt die Mitgliedschaft der Eltern ein Hindernis für die Aufnahme der Kinder dar.
Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Mitglieder verweigert
Im Dezember 1984 verschickte der bekannte Pfarrer Haack einen Brief mit folgendem Wortlaut an die Mitglieder der "Elterninitiative":
"Liebe Mitglieder, wir brauchen Ihre Hilfe in Sachen Vereinigungskirche. Eine Stadt will den südländischen Munies die Aufenthaltserlaubnis entziehen ... schreiben Sie kurz und eindringlich, was Sie in folgenden Bereichen mit der Vereinigungskirche erlebt haben: Ausbildungsabbruch, psychische Störung bis hin zu Selbstmordversuchen und Selbstmord, Geldforderungen, Erbschaftsforderungen, gesundheitliche Schäden usw."
Diese Briefe sollten, so wurde im Schreiben erwähnt, an den 2. Vorsitzenden der "Elterninitiative" geschickt werden, der dann eine eidesstattliche Erklärung abgeben sollte, "daß solche Erlebnisse von den Eltern berichtet worden sind." Den Verfassern der Berichte wurde Anonymität zugesichert, sie brauchten demnach für die Richtigkeit ihrer Angaben nicht einzustehen. Herr Haack selbst gab die Schwerpunkte vor. Verzerrten Darstellungen, Übertreibungen und Phantasiegeschichten wurde durch solche Vorgehensweisen der Weg geebnet. Zahlreiche Petitionen und diskriminierende Maßnahmen auf Bundes-, Länder-, oder kommunaler Ebene gehen und gingen auf das Engagement solcher "Anti-Sekten"-Initiativen zurück.
Verweigerung der Unterstützung der städtische Mittel für eine Krabbelstube in Gießen
Aufgrund der Schwierigkeiten, für ihre Kinder einen Krabbelstubenplatz zu finden, beschloß im Juli 1989 eine Gruppe von Müttern in Gießen (darunter auch Mitglieder der Vereinigungskirche), eine Krabbelstube zu gründen. Im September 1992 wurde ein Trägerverein gegründet und alle erforderlichen Genehmigungsverfahren eingeleitet. Aufgrund der Mitarbeit von Mitgliedern der Vereinigungskirche im Verein wurde das Gerücht verbreitet, die Krabbelstube sei eine Einrichtung der "Moon-Sekte". Ohne sich direkt vor Ort oder bei den Eltern über den tatsächlichen Sachverhalt zu informieren, wurden Gerüchte zum allgemeinen Entscheidungskriterium der Behörden. Eine Kette behördlicher "Abwehrmaßnahmen" gegen dringend benötigte Krabbelstubenplätze gipfelte in dem am 10.02.1994 gefällten Beschluß des Gießener Jugendhilfeausschusses, dem oben erwähnten Verein die Anerkennung als "Träger der Freien Jugendhilfe" zu verweigern, was den Ausschluß von der Förderung durch kommunale Mittel bedeutete.
B) Gesellschaftliche Ausgrenzung und Diskriminierung
Verletzungen der Religionsfreiheit seitens des Staates, wie oben aufgezeigt, führen zu Diskriminierungen in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Hier seien nur einige Beispiele angeführt:
Beim Kauf eines Seminarzentrums z. B. wurde der Vereinigungskirche ohne Angabe von wirtschaftlichen und finanziellen Gründen ein Kredit von deutschen Banken verweigert. Letztlich mußte der Kauf über ein ausländisches Kreditinstitut abgewickelt werden.
Geschäfte, die von Mitarbeitern der Vereinigungskirche geführt werden, müssen mit Behinderungen, oder gar Boykottaufruf u. ä. rechnen, wie es z. B. im Falle eines Lebensmittelmarktes in Berlin geschehen ist.
Grundsätzlich ist zu bemerken, daß Mitglieder der Vereinigungskirche aufgrund des falschen Bildes, das von ihrer Gemeinschaft in der Öffentlichkeit verbreitet wird, in allen Bereichen ihres gesellschaftlichen Engagements mit Ablehnung, Benachteiligungen oder gar Ausschluß rechnen müssen.
C) Die Rolle der Amtskirchen und der Medien bei der Diskriminierung religiöser Minderheiten
Die Großkirchen mußten in den letzten 30 bis 40 Jahren erleben, daß die Menschen stärker denn je neue Formen ihrer Religiosität suchen. Auf diesen Prozeß der Pluralisierung reagierten die Kirchen mit einer abwehrenden und abwertenden Haltung. Sie geißelten die angeblichen Irrlehren, anstatt den Dialog zu suchen, und taten alles, um ihre Mitglieder nicht an die Neuen Religiösen Bewegungen zu verlieren. Dies mußte auch die Vereinigungskirche erfahren, die in der Anfangsphase ihren Schwerpunkt auf ein intensives, missionarisches Engagement legte, um überhaupt Fuß fassen zu können. Als es zu ersten Auseinandersetzungen kam, mangelte es oft beiden Seiten an der Fähigkeit oder der Bereitschaft, aufeinander zuzugehen und einander zu verstehen.
Die Amtskirchen bestellten Beauftragte für Weltanschauungsfragen, von denen einige wenige, allerdings äußerst medienwirksam, zur Verschärfung der Diskussion und zur Verhärtung der Fronten massiv beitrugen. Diese sogenannte "Sektenexperten" formten unter dem Vorwand der Aufklärung ein undifferenziertes (Zerr-)Bild der neuen religiösen Gruppen.
Einen wesentlichen Einfluß auf diese Entwicklung hatten die sogenannten "Anti-Sekten-Vereine", die meist unter Mitwirkung von sogenannten "Sektenexperten" gegründet und von staatlicher Seite gesetzwidrig mit finanziellen Mitteln unterstützt wurden.
Erfreulicherweise gibt es jedoch auf evangelischer und katholischer Seite auch besonnenere Stimmen, die zu einer sachlichen und inhaltlichen Diskussion aufrufen. Zwei Beispiele seien erwähnt:
- Empfehlungen der Amsterdamer Konsultation über Neue Religiöse Bewegungen vom 7. - 13. 09. 1986 an die Mitgliedskirchen des Lutherischen Weltbundes (LWB) und des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK), in: Materialdienst der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, 2/87.
| Sekretariat für die Einheit der Christen, Sekretariat für die Nichtglaubenden, Sekretariat für die Nichtchristen, Päpstlicher Rat für die Kultur; z.B. in: Sekten und neue religiöse Bewegungen - Eine Herausforderung für die Seelsorge, Referat für Weltanschauungsfragen, Wien 1986. |
Allerdings finden solche Stimmen in der Öffentlichkeit kaum Beachtung.
Lange Zeit wurden in den Medien alle neuen religiösen Bewegungen mehr oder weniger undifferenziert in einen Topf geworfen. Im Stile eines weitverbreiteten Sensationsjournalismus erfolgte selten eine inhaltliche Auseinandersetzung. Statt dessen wurden plakative Vorwürfe verbreitet. Während den Behauptungen einer nicht repräsentativen kleinen Gruppe ehemaliger Mitglieder und kirchlicher Kritiker fast unbesehen Glauben geschenkt wird - je absurder ihre Vorwürfe desto größer die Publicity - , werden die Aussagen von Mitgliedern nicht ernst genommen, als unglaubwürdig abgetan oder entstellt wiedergegeben.
Tatsachen, welche die Vereinigungskirche in einem positiven Licht erscheinen lassen, werden verschwiegen oder völlig verdreht dargestellt. Bei verschiedenen Anlässen ist in der Vergangenheit der Eindruck entstanden, daß dies prinzipiell und systematisch geschieht, quasi nach dem Motto: "Bloß kein gutes Wort über Sekten".
Wenn es um NRB geht, werden anerkannte Standards von Objektivität und Sachlichkeit plötzlich - fast reflexhaft - fallengelassen. Klischeevorstellungen dominieren nach wie vor, während objektivere Darstellungen mit "Sektennähe" verunglimpft werden. Wissenschaftler, die sich intensiver mit der Vereinigungskirche befassen (wollen), bekommen an Instituten und Universitäten erhebliche Probleme. In diesem Klima der Intoleranz wird jeder, der objektiv argumentiert, von den Medien als "Sympathisant" verunglimpft.
Autoren, die in schlimmer Weise über die Vereinigungskirche und andere herzogen, wurden in den Medien hofiert. Sie fanden problemlos einen Verleger und hatten finanziellen Erfolg mit ihren Publikationen. Sachliche Darstellungen wurden dagegen von zahlreichen Verlagen zurückgewiesen.
Bezeichnend ist auch, daß in all den Jahren die angeblichen " Sektenexperten" von den Medien kaum kritisch unter die Lupe genommen worden sind.
Bei der Beschreibung der Vereinigungskirche wird auch heute noch die Entwicklung der letzten 20 Jahre weitgehend ignoriert. Man stützt sich weiterhin auf veraltete Anschuldigungen und Informationen aus den 70er Jahren, die bereits damals nur ein Zerrbild der Realität vermittelten. Es ist zu hoffen, daß sich jüngere, begrüßenswerte Ansätze zu einer sachlichen Berichterstattung fortsetzen werden.
III. Konsequenzen - Umsetzung der Erkenntnisse der Enquete-Kommission in die politische Wirklichkeit
Die Enquete-Kommission war nach zweijährigen Untersuchungen unter Einschaltung wissenschaftlicher Sachverständiger zu dem Ergebnis gekommen:
Die neuen religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften und Psychogruppen stellen insgesamt keine Gefahr dar für Staat und Gesellschaft oder für gesellschaftlich relevante Bereiche.
Die Vereinigungskirche fordert jetzt den Bundestag und die Landesparlamente auf, diese Erkenntnisse in die politische Wirklichkeit zur Rehabilitierung ihrer Grund- und Menschenrechte umzusetzen.
| Jeder religiöse Glaube hat Anspruch auf den in den Grundrechten verankerten Schutz. Regierungssanktionen oder -aktionen dürfen zu keinen Hierarchiebildungen von Religionen führen. | |
| Die Verwendung des diffamierenden Begriffes "Kult" oder "Sekte" durch staatliche Organe ist zu unterlassen und durch die Begriffe "Religion", "Kleine Religion", "Minderheitenreligion" oder "Neue Religion" zu ersetzen. | |
| Verfassungswidrig und gegen die Menschenrechte ist die Einrichtung einer staatlichen Weltanschauungs- und Gesinnungskontrolle auf dem Gebiet der geistigen Entfaltung und der Sinnsuche, nämlich die Einrichtung einer Stiftung unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes, wie sie in den Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission enthalten ist. Sie ist somit entschieden abzulehnen. | |
| Vor dem Hintergrund des Grundrechtes auf ungestörte Religionsausübung ist die Handlungsempfehlung der Enquetee-Kommission ebenso entschieden abzulehnen, wonach private Informationsstellen, sprich sogenannte "Anti-Sekten-Vereine", staatliche Förderung erhalten sollen. | |
| Restriktionen von religiöser Freiheit aufgrund des Arguments, diese Religion sei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, darf nur bei klaren beweisbaren Fakten angewendet werden, d.h., nur dann, wenn der Staat wirklich einer Gefahr ausgesetzt ist. In diesem Zusammenhang wird desweiteren eine gleiche Behandlung aller Religionen gefordert. |
| Sofortige Einstellung und Rücknahme der staatlichen Sektenberichte. |
| Schaffung einer Kultur der Toleranz und der Menschenrechte besonders in den Schulen. Einstellung der "Sekten"-filme und des "Sekten"-unterrichts in Schulen und Schulbüchern und Rücknahme bisher erstellter staatlicher und amtskirchlicher "Informationsschriften" über die Vereinigungskirche. | |
| Jegliche Veröffentlichung über die Vereinigungskirche seitens staatlicher Stellen darf keine diskriminierenden und diffamierenden Inhalte haben, muß den Tatsachen entsprechen und das Selbstverständnis der Vereinigungskirche berücksichtigen. |
| Rücknahme der Anweisungen an Finanzbehörden und Finanzämter, den betroffenen Gruppen "als Sekten" die Gemeinnützigkeit und andere gesetzliche Steuervorteile zu versagen. |
| Beendigung der Diskriminierung auf kommunaler Ebene durch Aussperrung aus öffentlichen Veranstaltungsräumen. |
Die Geschichte der Verfolgung religiöser Minderheiten ist so alt wie die Religion selbst. So wurde z. B. das Christentum von seinen ersten Anfängen an praktisch in allen Ländern, wo es sich ausbreitete, verfolgt. Die Argumente, mit denen neue religiöse Gemeinschaften diskriminiert wurden, haben sich in vielen Punkten bis heute kaum verändert. Durch die Stigmatisierung als "Sekte" wurden und werden die Betroffenen ausgegrenzt, massiv benachteiligt oder gar an Leib und Leben bedroht.
Der Höhepunkt einer Verfolgung wird immer dann erreicht, wenn zwischen Staat und Kirche bzw. Religion keine Trennung vorhanden ist, oder wenn der Staat einseitig Partei ergreift.
Es ist an der Zeit, daß der Staat seine Neutralitätspflicht ernst nimmt und Bestrebungen nach mehr Dialog und Verständigung unterstützt, statt weitere Konfrontationen zu schüren. Insbesonders vom Staat fordern wir, daß er aufhört, Bürger wegen ihres religiösen Bekenntnisses zu diskriminieren und ihre Grundrechte zu verletzen.